Hinweisgeberschutzgesetz
Rechtswidrige Handlungen und Rechtsmissbrauch können in jeder Organisation vorkommen – privat oder öffentlich, groß oder klein. Um Hinweisgeber:innen vor Konsequenzen, wie bspw. vor Benachteiligung im Berufsalltag zu schützen und um sie gleichzeitig zu ermutigen, Missstände und Gesetzesverstöße zu melden, verabschiedete die Europäische Union Ende 2019 die sogenannte Whistleblower-Richtlinie.
Die Mitgliedsstaaten sollten diese bis Juni 2021 in nationales Recht umsetzen.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten.
Wie betrifft das die mellowmessage GmbH?
Zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes und der Einrichtung einer Meldestelle sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter:innen verpflichtet. Als mellowmessage GmbH haben wir für Hinweisgeber:innen eine Meldestelle eingerichtet.
Wer kann die Hinweisgebermeldestelle nutzen?
Die Hinweisgebermeldestelle kann von allen Mitarbeiter:innen aber auch von Subunternehmern, Lieferanten und sonstigen Dritten genutzt werden.
Mit welchen Hinweisen kann man sich an die Hinweisgebermeldestelle wenden?
Die Hinweisgebermeldestelle ermöglicht die Meldung von illegalem oder unethischem Handeln, insbesondere Informationen über Verstöße im Sinne von § 2 HinSchG. Hierzu zählen etwa Verstöße, die straf- oder – soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit, dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient – bußgeldbewehrt sind, oder sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften, bspw. zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, zum Schutz personenbezogenen Daten, zur Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse oder zur Rechnungslegung von Unternehmen, die kapitalmarktorientiert sind.
Wie gehen wir mit einer Meldung um?
Die Hinweisgebermeldestelle ist zur Wahrung der Verschwiegenheit verpflichtet und gewährleistet Vertraulichkeit für alle, die eine Meldung absetzen. Wir gewährleisten Anonymität für diejenigen, die ihren Namen nicht offenlegen wollen.
Wie kann eine Meldung abgegeben werden?
Kontaktdaten der internen Meldestelle
Postweg:
mellowmessage GmbH
persönlich / vertraulich
z.Hd. Hinweisgebermeldestelle
Härtelstraße 27
04107 Leipzig
E-Mail: hinweise@mellowmessage.de
Telefon: +49 (0)341-140-655-13 Bitte sprechen Sie ihre Meldung auf die Mailbox.
Kontaktdaten der externen Meldestelle
Bundesjustizamt siehe Link.
Was passiert mit einer internen Meldung?
Jede Meldung wird im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen bearbeitet.
Die interne Meldestelle nimmt alle Meldungen entgegen und bestätigt den Eingang innerhalb von 7 Tagen, wertet diese aus, erörtert den Sachverhalt mit den Hinweisgeber:innen und entscheidet in Abhängigkeit von den thematisierten Verstößen und/oder Auffälligkeiten über die angezeigten nächsten Aufklärungs- und Ermittlungsschritte. Folgemaßnahmen werden im Sinne von § 18 HinSchG festgelegt.
Die interne Meldestelle hält den Kontakt zu den Hinweisgeber:innen und teilt die Information über den Abschluss der Ermittlungen und das gefundene Ergebnis mit.
Der Inhalt jeder Meldung und jede meldende Person im Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes unterliegt dem Schutz dieses Gesetzes. Meldungen werden streng vertraulich behandelt.
Die mellowmessage GmbH ermutigt, Verstöße gegen Gesetze und ethische Prinzipien zu melden. Hinweisgeber:innen, insbesondere Mitarbeiter:innen brauchen wegen einer Meldung, die sie im guten Glauben im Sinne der § 33 und § 34 HinSchG abgeben bzw. deren Abgabe sie unterstützt haben, keine negativen Folgen zu befürchten.